Nutzungsbedingungen für Betriebe
Stand: 9. August 2026
§ 1 Geltung
Diese Bedingungen gelten für Handwerksbetriebe und andere Unternehmer, die ihr Profil auf PraxFix übernommen haben und über die Plattform Anfragen annehmen. Betreiberin ist die Prax Digital Solutions GbR, Seckbacher Landstr. 74, 60389 Frankfurt am Main.
Betriebe sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Verbraucher-AGB gelten für sie nicht.
§ 2 Profil und Übernahme
Das Verzeichnis wird aus öffentlich verfügbaren Quellen erstellt. Ein Eintrag entsteht ohne Zutun des Betriebs und begründet kein Vertragsverhältnis. Mit der Übernahme des Profils — nach Nachweis der Berechtigung — entsteht ein Nutzungsverhältnis nach diesen Bedingungen.
Als Nachweis gilt der Zugriff auf einen der hinterlegten Kanäle des Eintrags: der persönliche Link aus einer Anfrage-E-Mail, eine E-Mail-Adresse in der Domain des Eintrags oder ein Code, den wir per SMS an die hinterlegte Telefonnummer senden. Ist keiner davon möglich, prüfen wir einen hochgeladenen Nachweis (etwa Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte) von Hand.
Name, Anschrift und Gewerk sind die Identität des Eintrags und werden nur nach Prüfung geändert. Alle übrigen Angaben pflegt der Betrieb selbst und hält sie aktuell.
Der Betrieb kann seinem Eintrag jederzeit widersprechen und die Übernahme jederzeit beenden. Laufende Aufträge sind vorher abzuwickeln.
§ 3 Anfragen, Kostenvoranschlag und Fristen
Eine Anfrage ist kein Auftrag. Der Betrieb ist frei, sie anzunehmen oder abzulehnen; er soll aber antworten. Ohne Reaktion verfällt eine Anfrage nach vier Tagen (bei nicht übernommenen Profilen nach 14 Tagen). Wie zuverlässig und wie schnell ein Betrieb antwortet, fließt in seine Sichtbarkeit im Ranking ein.
Ein Kostenvoranschlag ist bis zu dem darin genannten Datum bindend (7 bis 30 Tage, Standard 14). Er kann bis zur Annahme zurückgezogen oder durch eine neue Fassung ersetzt werden; nach der Annahme ist er verbindlich.
Ein Kostenvoranschlag lässt sich erst senden, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: verbundenes Auszahlungskonto, Steuerangaben, hinterlegter Anfahrtstarif und die Zustimmung zu diesen Bedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bis dahin bleibt die Anfrage sichtbar und beantwortbar — die Pflichten kommen erst mit dem Angebot.
§ 3a Benachrichtigungen
Anfragen, Fristen und Zahlungsereignisse meldet PraxFix per E-Mail an die im Profil hinterlegte Adresse. Ist zu einem noch nicht übernommenen Eintrag nur eine Mobilnummer bekannt, geht die Anfrage stattdessen per SMS hinaus. In der App kann der Betrieb zusätzlich Push-Mitteilungen erlauben; sie sind stets ein zweiter Weg und ersetzen die E-Mail nicht.
Der Betrieb kann Anfrage-Mails an einen noch nicht übernommenen Eintrag jederzeit über den Link in der Nachricht abbestellen.
§ 4 Preise sind Bruttopreise
Alle Beträge in Kostenvoranschlägen, Nachträgen und Anfahrtspauschalen sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf die eingegebenen Beträge wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen; sie ist darin bereits enthalten und wird auf der Rechnung herausgerechnet und ausgewiesen.
Der Betrieb hinterlegt seinen Umsatzsteuerstatus (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) und hält ihn aktuell. Ein Wechsel des Status ist unverzüglich einzutragen. Für die Richtigkeit dieser Angabe und für die zutreffende steuerliche Behandlung seiner Umsätze ist allein der Betrieb verantwortlich.
§ 5 Abrechnung im Gutschriftverfahren
PraxFix erstellt die Rechnung an den Kunden im Namen und für Rechnung des Betriebs. Der Betrieb stimmt diesem Abrechnungsverfahren zu; die Zustimmung gilt als die nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG erforderliche Vereinbarung.
Der Betrieb kann einer einzelnen Abrechnung widersprechen; mit dem Widerspruch verliert das Dokument seine Wirkung als Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG). In diesem Fall stellt der Betrieb selbst Rechnung.
Grundlage der Abrechnung sind ausschließlich die vom Betrieb gemachten Angaben: Positionen, Beträge, Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Umsatzsteuerstatus. PraxFix prüft diese Angaben nicht inhaltlich.
§ 6 Provision
Für die Vermittlung berechnet PraxFix eine Provision. Sie wird als Grenzstaffel auf Arbeits- und Materialkosten einschließlich freigegebener Nachträge berechnet — die Anfahrtspauschale bleibt außen vor:
- bis 500 €: 12 %
- von 500 € bis 2.000 €: 8 %
- über 2.000 €: 4 %
- höchstens 250 € je Auftrag
§ 6a Berechnung und Fälligkeit der Provision
Jede Stufe wird nur auf den in sie fallenden Teil angewandt; ein höherer Auftragswert führt daher nie zu einem geringeren Netto-Erlös. Maßgeblich ist der tatsächlich abgerechnete Betrag: Mindern sich die Kosten durch eine Minderung oder eine Entscheidung im Klärungsverfahren, sinkt die Provision entsprechend.
Die Provision entsteht mit dem Zahlungseingang des Kunden und wird bei der Auszahlung einbehalten. Über die einbehaltenen Provisionen erhält der Betrieb eine Abrechnung; ein gesonderter Zahlbetrag entsteht dadurch nicht.
Kommt kein Auftrag zustande, fällt keine Provision an.
§ 7 Zahlungsabwicklung und Auszahlung
Die Zahlungen wickelt die Stripe Payments Europe Ltd. ab. Für die Auszahlung benötigt der Betrieb ein Konto bei Stripe; es gelten zusätzlich deren Bedingungen. PraxFix nimmt keine Zahlungen außerhalb dieses Wegs entgegen und führt keine eigenen Konten für Betriebe.
Ausgezahlt wird in zwei Schritten. Die Anfahrtspauschale wird provisionsfrei überwiesen, sobald der Anspruch feststeht — mit Arbeitsbeginn, Fertigmeldung oder einem Storno zugunsten des Betriebs. Der Restbetrag abzüglich Provision folgt, sobald er beim Kunden eingegangen ist.
Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Auszahlung 14 Tage nach der Gutschrift. Grund ist das achtwöchige Rückgaberecht des Kunden bei Lastschriften.
Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur, soweit der entsprechende Betrag beim Kunden tatsächlich vereinnahmt wurde. PraxFix schuldet keine Vorleistung und übernimmt kein Ausfallrisiko.
§ 8 Rückforderung und Verrechnungskonto
Wird eine bereits ausgezahlte Zahlung erstattet oder vom Kunden zurückgebucht, fordert PraxFix den ausgezahlten Anteil zurück. Gelingt der Einzug über das Stripe-Konto nicht, wird die Forderung als offene Position geführt und mit der nächsten fälligen Auszahlung verrechnet.
Bei einer Kartenrückbuchung wird der Transfer sofort zurückgeholt. Entscheidet die Bank später zugunsten des Auftrags, wird der Betrag erneut ausgezahlt.
§ 9 Termine, Absagen und Nichterscheinen
Sagt der Betrieb einen vereinbarten Termin ab, wird dem Kunden die Anfahrtspauschale in voller Höhe erstattet; die Absage wird auf die Zuverlässigkeit des Betriebs angerechnet und kann seine Sichtbarkeit im Ranking mindern.
Erscheint der Kunde nicht, kann der Betrieb das binnen 24 Stunden melden. Bleibt die Meldung 48 Stunden unwidersprochen, behält er die Anfahrtspauschale. Für einen Ersatztermin kann eine zweite Anfahrtspauschale angesetzt werden; sie wird nur nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden eingezogen und provisionsfrei ausgezahlt.
Hinterlegt der Betrieb Arbeitszeiten, buchen Kunden daraus unmittelbar einen Termin; eine gesonderte Bestätigung durch den Betrieb erfolgt nicht. Der Betrieb hält seine Zeiten aktuell und trägt anderweitige Verpflichtungen als blockierte Zeiträume ein. Bleibt der Kalender länger als 30 Tage unbestätigt, schaltet PraxFix die Online-Terminbuchung ab, bis der Betrieb sie wieder bestätigt; hinterlegte Zeiten und bereits vereinbarte Termine bleiben dabei erhalten.
§ 10 Klärungsverfahren
Widerspricht ein Kunde der Fertigmeldung, hat der Betrieb fünf Tage für eine Stellungnahme. Er kann einen Nachlass oder Nacharbeit anbieten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet PraxFix, welcher Betrag über die Plattform abgerechnet wird; bleibt eine Entscheidung 21 Tage aus, wird der vom Kunden als unbestritten bezeichnete Betrag abgerechnet.
Diese Entscheidung betrifft ausschließlich die Abrechnung über PraxFix. Werkvertragliche Ansprüche des Betriebs gegen den Kunden bleiben unberührt und können unabhängig davon verfolgt werden.
§ 11 Pflichten des Betriebs
Der Betrieb erbringt die Leistungen fachgerecht und in eigener Verantwortung. Er verfügt über die für sein Gewerk erforderlichen Qualifikationen und Eintragungen und hält die für ihn geltenden Vorschriften ein, insbesondere die Handwerksordnung. Er ist alleiniger Vertragspartner des Kunden.
Der Betrieb verpflichtet sich, Kunden, die über PraxFix zu ihm gekommen sind, nicht gezielt zur Abwicklung außerhalb der Plattform zu bewegen. Der Austausch von Kontaktdaten ist davon nicht betroffen — gemeint ist das Vorbeileiten der Abwicklung selbst.
Nachrichten im Auftrags-Chat werden dazu automatisiert auf entsprechende Muster geprüft. Ein Treffer wird als kurzer Ausschnitt und Punktwert am Betrieb festgehalten; die Folgen steigen stufenweise von einer Rückstufung im Ranking über das Aussetzen der Abzeichen bis zur Prüfung durch einen Menschen. Ein Ausschluss erfolgt nie automatisch. Signale altern nach sechs Monaten aus, und wer zu Unrecht erfasst wurde, kann die Löschung des Signals verlangen.
§ 12 Sperrung und Kündigung
PraxFix kann ein Profil sperren, wenn der begründete Verdacht auf falsche Angaben, fehlende Qualifikation oder erhebliche Pflichtverletzungen besteht. Der Betrieb wird darüber informiert.
Beide Seiten können das Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Laufende Aufträge werden nach diesen Bedingungen zu Ende abgewickelt.
§ 13 Haftung
PraxFix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PraxFix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangene Aufträge oder ausbleibende Anfragen besteht nicht.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main.
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mit. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, kann jede Seite zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.